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Mietwagen Ausland - Worauf ist beim Mieten eines Fahrzeugs zu achten?
Grundsätzlich stellt sich jeder Mensch etwas anderes unter einem gelungenen Urlaub vor. Einigen reicht es aus, für mehrere Tage oder gar Wochen am Hotelpool oder am Strand zu liegen und sich die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen. Diese Menschen haben kein Interesse dran, die Umgebung des Urlaubsortes einmal auf eigene Faust - zum Beispiel mit einem Mietwagen - zu erkunden.
Andere Urlauber dagegen möchten nicht nur faul in der Sonne liegen, sondern interessieren sich auch für die Umgebung des Urlaubsortes und möchten dabei Land und Leute etwas näher kennenlernen. Wer mit dem eigenen Fahrzeug in den Urlaub fährt, braucht sich dabei keine Sorgen zu machen und kann dies jederzeit für das Erkunden der Umgebung benutzen.
Bei Reisen in ferne Länder ist das allerdings in der Regel nicht möglich. Hier greifen die meisten Urlauber zu einem Mietwagen, mit dem sie ihr Feriendomizil und seine Umgebung näher erkunden können. Doch wie es oft im Ausland ist: Auch bei Mietwagen gibt es deutliche Unterschiede hinsichtlich der Vertragsgestaltung, der Abwicklungskonditionen und des Fahrzeugzustands im Vergleich zum Heimatland. Viele Urlauber haben in diesem Zusammenhang schon große Probleme bekommen, wenn z. B. bestimmte Klauseln im Mietvertrag übersehen wurden oder die für das Mietfahrzeug bestehenden Versicherungen nach einem Unfall nicht ausgereicht haben, um den tatsächlich entstandenen Schaden zu decken.
Zu Hause oder vor Ort buchen?
Aus diesem Grund sollten Sie den Mietwagen nicht einfach unbedarft am Urlaubsort buchen, sondern sich bereits vor Antritt der Reise zuhause mit den nötigen Formalitäten beschäftigen und sich dabei alle Punkte vor Augen führen, die später vor Ort abzuklären sind. Experten empfehlen, nach Möglichkeit den Mietwagen schon von zuhause aus zu buchen. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen gewähren viele Reiseanbieter beziehungsweise Mietwagenunternehmen dem Urlauber einen Preisvorteil, wenn er sein Fahrzeug bereits im Voraus bucht und dem Unternehmen damit ermöglicht, besser mit seinen Kontingenten zu planen. Weiterhin haben Sie bei einer Vorausbuchungen die Gelegenheit, den Mietvertrag in aller Ruhe von zuhause aus zu prüfen und bei Unklarheiten diesen sogar einem Experten zur Prüfung vorzulegen.
Im Streitfall
Doch das ist noch nicht alles. Was viele nicht wissen: Im Streitfall sind bei einem Mietvertrag, der in Deutschland geschlossen wurde, in der Regel deutsche Gerichte für die Klärung des Falls zuständig. Eine solche Regelung kann sich im Ernstfall als äußerst positiv für den Kunden erweisen. Außerdem kommt noch ein weiterer, finanzieller Aspekt hinzu. Wer im Ausland ein Fahrzeug mietet, muss in der Regel eine Kaution hinterlegen. Einige Vermieter verlangen dabei recht hohe Summen, die der Urlauber kaum in bar mitführen möchte. Bei der Buchung von zuhause aus haben Sie in der Regel die Möglichkeit, diese Kaution mittels Ihrer Kreditkarte zu hinterlegen. So müssen Sie im Ausland keine große Bargeldsumme mit sich führen.
Die Versicherungen prüfen
Äußerst gründlich sollte man auch die für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Versicherungen überprüfen. Dabei sollten Sie sich zunächst die obligatorische Haftpflichtversicherung vornehmen. Wie hoch sind hier die Deckungssummen bemessen? In Deutschland gilt dabei: Für Personenschäden sind mindestens 2,5 Millionen Euro gesetzlich gefordert, bei Sachschäden mindestens 500.000 Euro. Im Ausland sind diese Deckungssummen mitunter deutlich geringer beziehungsweise machen nur einen Bruchteil der deutschen Summen aus. Sofern die Deckungssummen für Ihren Mietwagen also wesentlich geringer sind als in Deutschland, empfiehlt es sich, eine so genannte Mallorca Police als Zusatzversicherung hinzu zu buchen. Sie gleicht im Ernstfall die Kostenlücke, welche aus der im jeweiligen Land geltenden Mindestdeckungssumme und der tatsächlichen Schadenhöhe entsteht, vollständig aus.
Kaskoversicherung
Unbedingt empfehlenswert für Mietwagen ist außerdem eine entsprechende Kaskoversicherung. Seriöse Vermieter werden kein Fahrzeug aus der Hand geben, für das nicht eine Vollkaskoversicherung besteht. Damit sind Sie als Mieter im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls optimal abgesichert. Sie müssen also nicht den entstandenen Schaden am Mietfahrzeug aus eigener Tasche bezahlen. Doch Vorsicht: In einigen Ländern - insbesondere im Süden und in Osteuropa - ist eine Vollkaskoversicherung für Mietwagen nicht gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sollten Sie sich vorher bei Ihrer deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob Sie eine Zusatzpolice abschließen können, die Ihnen einen Vollkaskoschutz für den Mietwagen im Ausland ermöglicht.
Diebstahl des Mietwagens
Kommen wir zur Diebstahlversicherung. In Deutschland ist diese Versicherungsform bereits in der Teilkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge enthalten. Nicht so in vielen anderen Ländern. Hier muss eine Diebstahlversicherung oft separat hinzugebucht werden. Auch dabei sollten Sie wieder darauf achten, dass der Vermieter des Fahrzeugs automatisch eine solche Versicherung für das Mietfahrzeug mit anbietet. Wenn nicht, könnte es bei einem Diebstahl das Mietfahrzeugs dazu kommen, dass Sie den Fahrzeugwert oder zumindest einen Teil davon aus eigener Tasche bezahlen müsste. Dieses Risiko sollten Sie nicht eingehen.

